Grundstücke und Immobilien sind im Nachlass keine Seltenheit. Meine diesbezüglich gewonnenen Erfahrungen nutze ich im Bereich des Grundstücks- und Immobilienrechts, um Ihnen beratend zur Seite zu stehen und rechtliche Probleme zu lösen, die beim Kauf oder der Veräußerung einer Immobilie bzw. eines Grundstücks entstehen können. Dies gilt unabhängig davon, ob im Einzelfall ein erbrechtlicher Bezug besteht oder nicht.
Selbstverständlich bearbeite ich auch Mandate in zivilrechtlichen Angelegenheiten, wie beispielsweise im Vertrags- und Schadensersatzrecht. Ich zeige Ihnen bestehende Anspruchsmöglichkeiten auf, schätze Ihre Erfolgschancen realistisch ein und vertrete sie vor Gericht zielstrebig unter Berücksichtigung der jeweiligen wirtschaftlichen Komponente. Ebenfalls übernehme ich Mandate auf den Gebieten des Verkehrs- und Ordnungswidrigkeitenrechts.
Auf dem Gebiet des Individualarbeitsrechts (Kündigungsschutz, Versetzung, Überstundenvergütung, Urlaubsabgeltung, Arbeitszeugnis, Abfindung etc.) vertrete ich sowohl Arbeitnehmer als auch die Arbeitgeberseite. Ich berate Sie hinsichtlich wichtiger Kündigungs- und Klagefristen, welche in der Regel ein unverzügliches Handeln erfordern. Insbesondere im Kündigungsschutzprozess mit den von den Gerichten kurzfristig anberaumten ersten Güteterminen ist eine fundierte Vertretung notwendig, um finanzielle Risiken abzuwenden oder vorteilhafte Abfindungsvereinbarungen zu treffen.